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Einhandmesser – Ratgeber


 

Vor dem Kauf eines Einhandmesser, ist es wichtig sich darüber zu informieren, welche Schneideeigenschaften das Einhandmesser haben soll, welches Griffmaterial für mich am besten geeignet ist und wie ich nach dem Kauf mein Einhandmesser richtig aufbewahre und pflege.

All das und noch viele weitere nützliche Informationen, Tipps, Tricks und das wichtigste rundherum ums Einhandmesser haben wir für Dich kurz und prägnant zusammengetragen. Hier bekommst Du wirklich wichtige Informationen von Profis, die sich jahrelang mit Messern beschäftigt haben.

Die wichtigsten Themen sind:

Klingenform & Besonderheiten des Schliffs/Öffnungsmechanismen
Klingenmaterial
Griffmaterial
Messerpflege & Messerschleifen
Waffengesetz Einhandmesser (siehe unten)
Unterschied zwischen Einhandmesser und Zweihandmesser (siehe unten)

 


Einhandmesser – Waffengesetz


 

Das Waffengesetz bzgl. Einhandmesser ist nicht zu 100% eindeutig und lässt teilweise Raum zur Interpretation, trotzdem möchten wir hier die aktuelle Gesetzlage für das Führen eines Einhandmesser vorstellen.

 

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen:

(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

 

Anders ausgedrückt bedeutet das, dass alle Messer, die vorher legal zu erwerben waren, auch immer noch legal zu erwerben sind und alle Messer, die in legalem Besitz waren, auch immer noch im legalen Besitz sind.

 

Allerdings ist das Führen von Messern mit feststehender Klinge mit einer Klingenlänge über 12cm sowie von Einhandmessern gesetzlich geregelt.

 

Aussagen wie „Einhandmesser sind durchweg verboten“ oder „das Führen von Einhandmessern sind durchweg verboten“ sind schlichtweg falsch, da das Waffengesetz um den Teil „allgemein anerkannten Zweck“ erweitert wurde. Diese Erweiterung im Gesetzestext ist allerdings sehr schwammig formuliert und lässt viel Raum für Interpretation.

 

Um eventuellen Schwierigkeiten vorzubeugen, empfehlen wir euch zwei Dinge:

► Der Transport eines Einhandmessers in einem verschlossenen Behältnis wird nicht als Führen eingestuft.

► Entferne sofern möglich, die Öffnungshilfe wie z.B. den Daumenpin.

Wenn Du dich noch genauer über das aktuelle Waffengesetz informieren möchten, findest Du mehr Infos unter den folgenden Links:Links:

www.waffengesetz.de/

www.bka.de/

 


Einhandmesser/Zweihandmesser: der Unterschied


 

Ein Einhandmesser ist ein Folder, oder auch Klappmesser, das sich über eine Vorrichtung am Klingenrücken mit einer Hand öffnen lässt. Diese Vorrichtungen sind bei Einhandmessern der Marke Spyderco z.B. das Spydiehole (rundes Loch am Klingenrücken) oder auch der so häufig verwendete Daumenpin.

Das Zweihandmesser lässt sich dementsprechend nur mit zwei Händen öffnen.

 


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